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1. Bis zur Bezahlung des gesamten Kaufpreises usw. bleibt
die verzeichnete Ware-Leistung Eigentum der Firma MODELLBAU- RIENER in
Linz/Donau. Das Eigentum geht nach Bezahlung der Gesamtschuld samt Nebengebühren
auf den Käufer über. Der Käufer ist daher verpflichtet,
die verzeichnete Ware gewissenhaft in Verwahrung zu nehmen, zu pflegen
und in jedweder Weise die Haftung zu übernehmen. Der Käufer
darf vor der gänzlichen Bezahlung der Ware ohne Einwilligung der
Firma MODELLBAU-RIENER Linz nicht darüber verfügen, die selbe
weder verkaufen, verpfänden, verleihen, verschenken oder sonst wie
veräußern. Sollte von dritter Seite eine Pfändung oder
Beschlagnahme drohen, ist die Verkaufsfirma sofort zu verständigen.
2. Zahlungen sind pünktlich am Fälligkeitstag zu leisten.
3. Der Käufer erklärt, dass er selbst die geschäftliche
Verbindung mit dem Verkäufer aufgenommen hat.
4. Bei Zahlungsverzögerungen sind die bankmäßigen Verzugszinsen
sowie Mahnspesen usw. zu ersetzen.
5. Mündliche Nebenabsprachen ohne schriftliche, firmenmäßig
gezeichnete Bestätigung haben keine Gültigkeit.
6. Das Rücktrittsrecht steht dem Käufer nicht zu, wenn der Kauf
in unserem Geschäftslokal abgeschlossen wurde, ansonsten innerhalb
einer Woche schriftlich.
7. Bei Zahlungen per Post oder durch ein Geldinstitut ist die genaue Adresse
(Wohnort, Straße, Haus) anzugeben.
8. Reklamationen nur innerhalb 8 Tagen. Bitte immer Rechnungsnummer oder
Beleg vorlegen.
9. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist das zuständige Gericht
in Linz/Donau.
10. Eigentumsvorbehalt: Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung
unser Eigentum. Im Falle einer Weiterveräußerung erstreckt
sich der Eigentumsvorbehalt auch auf Dritte.
11. Garantieansprüche gelten als an den Hersteller oder Importeur
gerichtet und werden nur zur Weiterleitung an dieselben ohne eine Bewertung
derselben übernommen, ebenso kann kein Austausch der Ware ohne Einverständnis
des Herstellers oder Importeur´s begehrt werden.
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